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Hausordnung für die Nutzung der Tanzräume bei „the ground“
Stand: Dezember 2025

 

​1. Allgemeines Verhalten

  • Die Tanzräume sind ausschliesslich für die im Vertrag vereinbarten Nutzungen vorgesehen. Jegliche andere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

  • Der respektvolle Umgang miteinander und mit den Räumlichkeiten ist jederzeit erforderlich. Die Mietenden verpflichten sich, Rücksicht auf andere Nutzer*innen des Studios zu nehmen.

 

2. Sauberkeit und Ordnung

  • Die Mietenden sind verpflichtet, den Raum nach der Nutzung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Wischen des Bodens im jeweiligen Raum oder das Reinigen der Matten mit den Reinigungstüchern.

  • Es dürfen keine Materialien oder Ausstattungen ohne Absprache mit der Vermieterin im Raum zurückgelassen werden.

 

3. Nutzung der Einrichtungen

  • Die Räume dürfen nur während der im Vertrag festgelegten Zeiten und für die vereinbarten Zwecke genutzt werden.

  • Bei der Nutzung von Geräten oder Ausstattungen ist auf deren ordnungsgemässe Handhabung zu achten. Schäden an Einrichtungen oder Möbeln müssen unverzüglich gemeldet werden.

 

4. Musiknutzung

  • Musik darf nur mit geschlossenen Fenstern gespielt werden, um die Lärmemission nach aussen zu minimieren.

  • Ab 22:00 Uhr darf Musik nur noch in Zimmerlautstärke abgespielt werden, um andere Mietenden und Anwohner*innen nicht zu stören.

  • Bei Verstössen gegen die oben genannten Regelungen zur Musiknutzung haftet der*die Mietende für allfällige Bussen oder andere Kosten, die aufgrund von Lärmbeschwerden durch Anwohner*innen oder Behörden entstehen.

 

5. Zutritt und Code

  • Der Zugang zum Raum erfolgt mittels des persönlichen Codes für den Schlüsselkasten. Der Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

6. Schlüsselverwaltung

  • Der Schlüssel muss direkt nach dem Auf- und Zusperren wieder in die Schlüsselkastenbox zurückgelegt werden.

 

7. Lärmminderung

  • Um die Ruhe und das Wohlbefinden anderer Mietenden zu gewährleisten, ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Besondere Rücksichtnahme gilt für die Nutzung von Musik- und Tonanlagen.

 

8. Rauchverbot

  • Das Rauchen ist in allen Innenräumen des Studios verboten.

 

9. Haftung

  • Die Vermieterin haftet nicht für Schäden oder Verluste von persönlichen Gegenständen der Mietenden.

  • Die Mietenden haften für alle Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Räume oder Einrichtungen entstehen.

 

10. Sicherheitsbestimmungen

  • Die Mietenden sind verpflichtet, sich über die Sicherheitsvorschriften des Studios zu informieren und diese zu befolgen.

  • Brand- und Notausgänge müssen jederzeit frei und zugänglich sein.

 

11. Stornierungen und Änderungen

  • Stornierungen für Kurzzeit- und Gelegenheitsmietende müssen mindestens 72 Stunden vor der Buchung erfolgen. Eine spätere Stornierung ist nicht mehr möglich und die volle Mietgebühr bleibt fällig.

 

12. Schlussbestimmungen

  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt für alle Mietenden. Verstösse gegen die Hausordnung können zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.

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